Berichten Sie über Fehler und kritische Ereignisse, die Ihnen passiert sind oder von denen Sie unmittelbar erfahren haben. Das kann jeder Vorfall sein, von dem Sie sagen:
„Das war eine Bedrohung für das Wohlergehen des Patienten. Ich möchte nicht, dass so etwas noch einmal passiert.“
Es muss kein Patientenschaden entstanden sein. Jegliche Fehler oder kritischen Ereignisse können berichtet werden, ganz nach dem Motto „Jeder Fehler zählt!“
Fehler können beispielsweise auftreten
- in der Praxisadministration und Patientendokumentation
- im Umgang mit medizinischer Ausrüstung
- bei Laboruntersuchungen
- bei der Verschreibung und der Gabe von Medikamenten
- bei der körperlichen Untersuchung oder der Interpretation der Befunde
- bei der Durchführung von Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen
- bei der Diagnosestellung
- bei der Information von Patientinnen und Patienten
- bei Einweisung oder Entlassung
- an den Schnittstellen der Gesundheitsversorgung (zwischen Hausarztpraxis / Facharztpraxis / Apotheke / Pflegeeinrichtungen / Krankenhaus)